- Allgemeines und Definitionen:
1.1 In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezieht sich der „Dienstleister“ auf die B.V. Automotive Consultancy Services (A.C.S.). Der „Kunde“ ist die andere Partei, die die Dienste der B.V. in Anspruch nimmt. A.C.S. . „Dienstleistungen“ bezeichnet die Dienstleistungen, die Gegenstand und/oder Teil der Vereinbarung mit der B.V. sind. A.C.S. .
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen etwaigen Geschäftsbedingungen des Kunden vor. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten in keinem Fall als stillschweigend anerkannt. Alle Dienstleistungen der b.v. A.C.S. unterliegen daher diesen Bedingungen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
- Inhalt der zu erbringenden Leistungen:
2.1 Der Dienstleister erbringt die Leistung am vereinbarten Ort. Mangels einer solchen ausdrücklichen Vereinbarung erfolgt die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung in den Räumlichkeiten des Dienstleisters mit Sitz in Kontich, Satenrozen 6A, Einheit 029.
2.2 Der Dienstleister erbringt die Leistungen innerhalb seiner üblichen Arbeitstage und -zeiten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
2.3 Termine können vom Kunden bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin telefonisch oder per E-Mail abgesagt werden. Gegebenenfalls ist der Kunde zur Zahlung eines pauschalierten Schadensersatzes in Höhe von 50 % des vereinbarten Gesamtbetrages verpflichtet, unbeschadet des Rechts des Leistungserbringers, einen höheren Schaden nachzuweisen. Im Falle einer Stornierung oder Verschiebung des Auftrags weniger als 3 Werktage ab dem Termin ist der Kunde verpflichtet, eine pauschale Entschädigung in Höhe von 25 % (Aktionskosten) des vereinbarten Gesamtbetrags zu zahlen, ebenfalls unbeschadet der Rechte des Der Dienstleister wird aufgefordert, zum Nachweis des Schadens einen höheren Betrag zu verlangen.
- Preise und Zahlungen
3.1 Die Rechnungen des Dienstleisters sind netto in bar, in der angegebenen Währung und ohne Abzug zahlbar.
3.2 Für die Erbringung von Leistungen außerhalb der normalen Geschäftszeiten des Dienstleisters gilt eine Preiserhöhung von 50 % für Leistungen außerhalb der normalen Geschäftszeiten und von 100 % für Leistungen an Sonn- und Feiertagen sowie kollektiv begangenen Feiertagen.
3.3 Die An- und Abreise zum Ort der Leistungsverlängerung ist im Preis inbegriffen.
3.4 Jede Rechnung gilt als angenommen, sofern nicht innerhalb von 8 Tagen per Einschreiben Widerspruch eingelegt wird. Bei Zahlungsverzug werden von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung Verzugszinsen in Höhe von 12 % pro Jahr erhoben.
3.5 Unbeschadet der Bestimmungen in Punkt 3.4 werden im Falle der Nichtzahlung einer Rechnung am Fälligkeitstag alle ausstehenden Rechnungen, auch Rechnungen, die noch nicht abgelaufen sind, sofort fällig und zahlbar und werden von Rechts wegen und ohne Ausnahme erhöht Inverzugsetzung um 10 % pro Jahr, mit einem Mindestbetrag von 50 € als pauschale Entschädigung, unbeschadet von Verzugszinsen und Anwaltskosten.
3.6 Bei verspäteter Bezahlung der Rechnung behält sich der Dienstleister das Recht vor, die Arbeiten sofort bis zur Begleichung aller offenen Schulden einzustellen. Alle dadurch entstehenden Kosten trägt der Kunde.
3.7 Im Falle eines Konkurses, der Einreichung eines Antrags nach dem Business Continuity Act, der gerichtlichen Liquidation oder der freiwilligen Entscheidung über die tatsächliche Auflösung oder Liquidation des Unternehmens des Kunden hat der Dienstleister das Recht, den Vertrag zu kündigen und Schadensersatz zu verlangen es hat gelitten, und das alles ohne gerichtliche Intervention.
- Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, zum vereinbarten Termin das Fahrzeug, die dazugehörigen Fahrzeugpapiere und weitere wichtige Informationen rund um das Fahrzeug vorzulegen. Verzögerungen aufgrund der Nichtverfügbarkeit eines dieser Dienste können vom Dienstleister nicht gewährt werden.
- Verpflichtung nach besten Kräften
Der Dienstleister übernimmt eine Verpflichtung zur besten Sorgfalt und kann nur für vorsätzliches Verschulden haftbar gemacht werden. Eine etwaige Schadensersatzforderung des Dienstleisters beschränkt sich stets auf den Betrag, den er für den betreffenden Auftrag in Rechnung gestellt und erhalten hat, außer im Falle von Vorsatz.
- Anwendbares Recht und zuständiges Gericht
6.1 Im Falle einer Streitigkeit über die Ausführung des Vertrags gilt belgisches Recht.
6.2 Für die Entscheidung etwaiger Streitigkeiten sind ausschließlich die Gerichte des Gerichtsbezirks Antwerpen, Departement Antwerpen, einschließlich des Friedensrichters des Kantons Kontich, zuständig.